Torurismuszentrale und PRO EHRENAMT haben gemeinsame diese Handlungshilfe für Urlaubsgäste entwiickelt.

Broschüre

Jetzt sind die Ergebnisse des 5.Freiwillien-Surveys aus dem Jahr 2019 bekannt

Ergebnisse

Viele heiße Diskussionen, viel Protest, viel Unbehagen bei den Ehrenamtlern landauf - landab, weil im Mai 2018 die neuen EU-Datenschutzbestimmungn in Kraft treten. Wo überall Informationsveranstaltungen angeboten werden, sind sie stark besucht.

Wir geben Ihnen hier die Bestimmungen, von unserem Experten Patrick R. Nessler zusammengestellt. zur Kenntnis.

Datei

Datenschutz-Richtlinien

Kompetenznachweis

Umweltminister Reinhold Jost konnte in einem Pressegespräch festhalten, dass der Hygienestandard bei Volks- und Vereinsfesten sich deutlich gebessert hat. Seit 2015 gestalten das Ministerium mit den Ehrenamtbörsen und der Landesarbeitsgemeinschaft PRO EHRENAMT Informationsveranstaltungen zur Hygiene bei Volks- und Vereinsfesten. Der Rückgang lässt sich auf die gute Aufklärungsarbeit im Vorfeld der Veranstaltungen zurückführen. Besucherrekord war bei einer Veranstaltung 2016 in Saarlouis mit 316 Personen.

 

Kontrollen auf Volks- und Vereinsfesten werden durch Lebensmittelkontrolleure des LAV regelmäßig durchgeführt. Zu der Palette der Veranstaltungen gehören große Stadtfeste, Weihnachtsmärkte, kleinere Veranstaltungen im Dorf, aber auch Festvorhaben in Kindergärten und Schulen.

 

Im Jahr 2015 wurden bei 1285 Kontrollen 85 formelle Maßnahmen (z.B. Verwarnung) vorgenommen.

 

Im Jahr 2016 wurden bei 1091 Kontrollen 61 formelle Maßnahmen vorgenommen.

 

Im Jahr 2017 wurden bei 1230 Kontrollen 36 formelle Verwarnungen ausgesprochen.

 

Flyer

Broschüre

Die Zeit der Sommer- Vereins- und Straßenfeste beginnt und viele Vereine nutzen die Gelegenheit ihre

Vereinskasse aufzubessern, indem man beim eigenen, aber auch bei befreundeten Vereinen Essen und Trinken anbietet.

Die Ehrenamtsbörse des Regionalverbandes bot daher in Kooperation mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und der Landesarbeitsgemeinschaft PRO EHRENAMT eine Informationsveranstaltung zu diesen wichtigen Themen an. 32 Vereine folgten der Einladung.

In seinem Grußwort wünschte Roland Krämer, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz allen Anwesenden eine glückliche Hand und sagte die Beantwortung aller Fragen durch die anwesenden Experten zu.

 

Michael Ruppenthal, Hygieneinspekteur des Gesundheitsamtes des Regionalverbandes Saarbrücken stellte gemeinsam mit Matthias Hartz vom Landesamt für Verbraucherschutz den anwesenden Vereinen umfassende Informationen bezüglich Hygienevorschriften, Ausschank und Haftung in ihren spannenden Beiträgen zur Verfügung. Auch abschreckende Bilder "wie man es nicht macht" blieben den Gästen nicht erspart.

 

Das Gesundheitsamt informierte über die Vorgaben und Richtlinien für die Installation und den Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen, das Landesamt für Verbraucherschutz über Gesundheitsinformationen für den Umgang mit Lebensmitteln auf Volksfesten, Vereinsfesten, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen. 

Vereinsfeste

 

Anlage 1

Vertragstext

Überwiegend im Saarland Beschäftigte, Beamte, Richter und Auszubildende haben jährlich Anspruch auf bis zu 6 Tage Freistellung für berufliche oder politische oder der Weiterbildung im Ehrenamt. Davon müssen bis zu 2 Tage "arbeitsfreie Zeit" vom Beschäftigten eingebracht werden.

Freistellung von der Arbeit kann für 

• politische Weiterbildung,
• berufliche Weiterbildung oder
• eine Qualifizierung im Ehrenamt

für bis zu 6 Tage im Jahr beansprucht werden, wenn man mindestens seit 12 Monaten dem Betrieb angehört. Auch eintägige Veranstaltungen sind freistellungsfähig. 

Dabei gilt, dass Beschäftigte ab dem dritten Freistellungstag für die Hälfte der Zeit arbeitsfreie Zeit einbringen müssen. Arbeitsfreie Zeit sind Tage, an denen nicht gearbeitet wird, wie Urlaub oder Wochenenden und Feiertage. Arbeitsfreie Zeit kann auch durch Überstunden abgegolten werden. 

Die Beschäftigten müssen dem Arbeitgeber die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung spätestens 6 Wochen vor Beginn mitteilen. Der Arbeitgeber muss spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rückmeldung geben. Der Freistellungsanspruch kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auf das folgende Jahr übertragen werden, um an einer längeren Bildungsmaßnahme teilnehmen zu können. 

Die Freistellung wie auch die Übertragung auf das nächste Jahr kann vom Arbeitgeber nur dann abgelehnt werden, wenn 

  • die Veranstaltung nicht als freistellungsfähig belegt werden kann, 
  • zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen, 
  • Urlaubswünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, 
  • in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr bereits einem Drittel der Belegschaft Freistellung gewährt wurde,  in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten bereits vom Arbeitgeber veranlasste und durchgeführte betriebliche Weiterbildung auf den Freistellungsanspruch angerechnet wird.

Für die Teilnahme an Maßnahmen, die zum Erwerb eines nachträglichen Schulabschlusses führen, beträgt die maximale Freistellung acht Tage pro Jahr. Gleiches gilt für Weiterbildungsmaßnahmen in den unmittelbar auf einen Erziehungsurlaub folgenden zwei Jahren, sofern diese besonderen betrieblichen Erfordernissen dienen. 

Weitere Informationen finden Sie im Weiterbildungsportal unter https://weiterbildungsportal.saarland/.

Ausarbeitung

Kennen Sie sich mit der Ehrenamt-Pauschale aus?

Nein, dann lassen Sie sich von uns informieren und beraten. Es ist ein Instrumentarium, das von vielen Vereinen noch viel zu wenig genutzt wird.

Der Sport kennt seit Jahrzehnten den "Übungsleiter-Freibetrag". Diese Pauschale gilt auch für alle anderen ehrenamtlichen Gruppen.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Das Ehrenamt soll auch von den politischen Gremien stärker gefördert und unterstützt werden. Dazu ist das Ehrenamts-Stärkungsgesetzt geschaffen worden, das viele neue Möglichkeiten eröffnet.

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes

Neureglung ab 25.1o.2013 gilt für alle Gemeinden und alle Ehrenamt-Bereiche

Wir haben in den letzten Wochen feststellen müssen, dass die Kosten für die Erstellung eines Führungszeugnisses für ehrenamtliche Aktivitäten in den saarländischen Städten und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt wurden. Jetzt haben wir nach einer Antwort des Städte- und Gemeindetages eine autorisierte Stellungnahme, die so auch allen Städten und Gemeinden im Saarland mitgeteilt wurde und gehandhabt werden soll.

In dem neuen Merkblatt  des Bundesamts für Justiz (15.10.2013) heißt es:

" Die Gebühren 1130 und 1131 (Anmerkung: hiermit gemeint sind die Gebühren für das Führungszeugnis nach § 30a BZRG) werden nicht erhoben, wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs.4 Nr. 2 Buchstabe d ESTG genannten Dienstes ausgeübt wird."

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist nachzuweisen.

Wir sind froh, dass wir in diesem Fall "Führungszeugnis" jetzt eine einheitliche Regelung für alle saarländischen Städte und Gemeinden erreicht haben. Wir danken für die Anregung zu diesem Vorstoß!  

Merkblatt

Folgender Fall ist uns geschildert worden:

In Saarlouis ist zwischen einer Schule und ehrenamtlichen Senioren aus Saarlouis eine Lesepatenschaft ins Lebengerufen worden. Da die Senioreinnen und Senioren mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, müssen Sie ein Führungszeugnis vorlegen.

Einmal haben Senioren aus der Kernstadt Saarlouis das Führungszeugnis beantragt und haben es auch sofort erhalten. Eine Dame aus dieser Lesepatengruppe ist aber in Ensdorf wohnhaft und hat dort 13 € bezahlen sollen.

Ein vergleichbarer Fall ist uns aus Homburg gemeldet worden.

Wir haben mit der Kreis- und Stadtverwaltung und der Gemeinde Ensdorf Kontakt aufgenommen und können mitteilen, dass ein erweitertes Führungszeugnis für ehrenamtliche Tätigkeiten ohne Kosten ausgestellt werden soll.

Wir werden dies auch mit dem Städte- und Gemeindetag klären, weil wir vergleichbare Regelungen für alle Gemeinden und Städte im Saarland erreichen wollen.

siehe Merkblatt 

Mehr als 8.000 Vorsitzende von saarländischen Vereinen werden in den nächsten Wochen den neuen ‚Steuerratgeber für Vereine’ erhalten“, erklärte Finanzminister Stephan Toscani in der heutigen Landespressekonferenz (10.09.2013). Minister Stephan Toscani: „Das neue Steuerrecht fördert bürgerschaftliches Engagement noch stärker als bisher: Die Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst gemeinnütziger Organisationen sind seit dem 01.01.2013 in größerem Umfang als bisher von der Steuer freigestellt. Für die Vereinsvorstände wurde die Handhabung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts erleichtert. Das sind wichtige Verbesserungen, auf die die neue Broschüre unter anderem eingeht.“

Das Finanzministerium hat den „Steuerratgeber für Vereine“ komplett überarbeitet. Zur Erleichterung der Vereinsarbeit und zur Unterstützung der Verantwortlichen fasst die Broschüre die steuerlichen Zusammenhänge im Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht zusammen. Minister Stephan Toscani: „Nahezu die Hälfte aller Saarländerinnen und Saarländer sind ehrenamtlich engagiert. Ich danke allen, die in Vereinen mitarbeiten und die Vereine aktiv unterstützen. Das hohe ehrenamtliche Engagement ist ein Teil unserer besonderen Lebensqualität, die wir im Saarland haben. Ich freue mich, dass wir dieses Engagement noch stärker als bisher unterstützen.“

Der Steuerratgeber wird bis zum Ende des Monats an alle Vereine, deren Anschriften die saarländischen Städten und Gemeinden dem Ministerium zur Verfügung gestellt haben, gesendet. Diejenigen, die keinen Brief erhalten, können den Ratgeber per e-mail ab Ende September bei der Pressestelle des Ministeriums kostenlos anfordern: presse@finanzen.saarland.de. Darüber hinaus liegt die Broschüre in den örtlichen Finanzämtern aus.

Einen weiteren Service bietet das Ministerium im Internet an. Unter www.finanzen.saarland.de gibt es den Ratgeber zum Download, außerdem werden dort die so genannten FAQ, also häufig gestellte Fragen, beantwortet. 

Steuerratgeber

Fragen und Antworten aus dem Bereich Vereinsbesteuerung

Monika Bachmann, Ministerin für Inneres und Sport, hat am 19. Dezember 2013 im Ministerium für Inneres und Sport den neuen Gemeindeführer mit Verwaltungskarte vorgestellt. Der Gemeindeführer beinhaltet die Verzeichnisse der fünf Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken mit den jeweiligen Städten und Gemeinden. Ebenso sind entsprechende Strukturdaten und eine Verwaltungskarte darin enthalten.

Innenministerin Monika Bachmann und St. Wendels Landrat Udo Recktenwald mit der neuen Karte.

„In dieser 15. Neuauflage unseres traditionellen Gemeindeführers präsentieren sich die Städte und Gemeinden im Saarland mit allen wichtigen Informationen auf einen Blick und in aufgefrischtem Design. Ich freue mich, dass wir den Bürgern erneut eine solche Übersicht kostenfrei zur Verfügung stellen können“, sagte Innenministerin Monika Bachmann während der Vorstellung.

Der Gemeindeführer wurde auf der Basis der Verwaltungsreform aus dem Jahre 1974 erstellt und zeigt eine klare Gliederung der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken, die Städte und Gemeinden sowie die Stadt- und Gemeindeteile. Die Karte zeigt ebenso eine nachvollziehbare geschichtliche Entwicklung auf, etwa, aus welchen früher selbständigen ehemaligen Gemeinden im Jahr 1974, neue und größere Gebietseinheiten entstanden sind. Gleichzeitig sind Kooperationen und Zusammenlegungen von Ortsteilen ablesbar. Auch sind örtliche Lagen, Wappen, Anschriften und Grundinformationen zu den saarländischen Kommunen auf der Faltkarte enthalten.
Die Karte zeigt auch, wie sich die Kommunen nach der Gebiets- und Verwaltungsreform (1974) entwickelt haben, wie sich die Städte und Gemeinden in ihrer Zusammensetzung aufgestellt haben, wo eine Ortschaftsverfassung mit Ortsräten gegeben ist und wo Kooperationen im Hinblick auf die demographische Entwicklung zu neuen Zusammenschlüssen geführt haben.

Innenministerin Monika Bachmann: „Sehr interessiert werden nicht nur die saarländischen Bürger sein. Ganz bestimmt freuen sich auch die Schulen und allgemeinen Behörden. Wir denken, dass die Auflage von 20.000 Karten den Bedarf abdeckt.“

Die Karte ist kostenlos erhältlich bei: 
Ministerium für Inneres und Sport
Referat C 5 (Kommunale Service- und Beratungsstelle)
Telefon: 0681-501 2112
E-Mail: j.becker@innen.saarland.de

"Ehrenamtliche Vorstände gesucht! Wie Sie Führungskräfte für den Verein gewinnen, entwickeln und binden." So heißt der neue Leitfaden der Akademie Management und Politik (MuP) der Friedrich-Ebert-Stiftung . Inhaltlich geht es nicht nur um das Thema der Suche und des Vorstandswechsels, sondern auch um die effektive Gestaltung von ehrenamtlicher Vorstandsarbeit in Vereinen. Interessant dabei ist, dass die Broschüre nicht nur viele positive Empfehlungen bietet, sondern auch verdeutlicht, wie man sicher einen neuen Vorstand vertreibt, Vereinsarbeit sabotiert oder Vorstände frustriert - z.B. mit dem Satz "Learning by doing ist die Devise, so hat es der alte Vorstand auch gemacht!" Autoren der Broschüre sind Katrin Matuschek, Leiterin der Akademie, und Valerie Lange. (ML)

 

Die Vereine und Organisationen stehen vor einer großen Aufgabe, die bis zum 1.Februar 2014 erfüllt sein soll.

Die Vereine haben in der Vergangenheit einmal im Jahr per Bankeinzugsverfahren die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder aüber die Hausbank abgebucht.

Aufgrund europäischer Regulierungen muss das Verfahren umgestellt werden, das heißt, dass jedes Mitglied noch einmal seinen Bankeinzug bestätigen muss. Dazu erhält der Verein jetzt eine neue für Europa gültige Identifikatsnummer und nur dieser Ziffer darf in Zukunft der Bankeinzu erfolgen.

Ein ganz kompliziertes Verfahren. Wer hat sich das in der Europäischen Kommission nur ausgedacht?

Was bringt dieses Verfahren jetzt an mehr Sicherheit für das einzelne Mitglied?

 

Unnötige Arbeit wird da auf die Schatzmeister der Vereine abgeladen.

Unser Experte Rene Hissler gibt Ihnen Unterstützung! Ausarbeitung

Die Menschen im Land sollen bei ihrem Wunsch nach mehr ehrenamtlichem Engagement ermutigt und bestehendes Engagement soll stärker gefördert werden. Mit „Saarland zum Selbermachen“ unterstützt die Regierung direkt und unbürokratisch das ehrenamtliche Engagement in den Kommunen. 

Inhalt

Was wird gefördert?
Gefördert werden gemeinwohlorientierte Projekte in saarländischen Städten und Gemeinden – egal ob sie noch in der Planung sind und bald umgesetzt oder ob sie bereits laufen und verlängert werden sollen.

Wie wird gefördert?
Projekte können eine einmalige finanzielle Unterstützung von bis zu 3.000 Euro erhalten. Im Ehrenamt ausgezeichnete Bürgerinnen und Bürger begutachten das beantragte Projekt. Dann wird über die Förderung und deren Höhe entschieden.

Wer erhält die Förderung?
Die Förderung können Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Initiativen und ähnliche Zusammenschlüsse von natürlichen Personen beantragen. Wenn das Projekt beendet ist, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Dokumentation.

Was gehört zum Antrag?
Anträge können unbürokratisch mit dem Formblatt auf der Rückseite beantragt werden, aber auch per Brief oder E-Mail.
Wichtig ist nur, dass die Angaben aus dem Formblatt enthalten sind. Bei Nachfragen werden Sie von uns kontaktiert.


Bitte richten Sie Ihre Anträge mit Projektbeschreibungen an:
Staatskanzlei des Saarlandes, Referat B/6 „Saarland zum Selbermachen“
Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken

Flyer

 

Die Landesregierung möchte die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt verbessern, dazu sind einige Anstrengungen unternommen worden:

Versicherung:

Im Jahr 2005 schloss die Landesregierung eine Sammel-Haftpflicht- und Sammel-UInfallversicherung für ehrenamtlich Tätige ab. Um die Absicherung der Ehrenamtlichen zu verbessern, hat das Land 2012 seine Haftpflicht-Sammelversicherung für Ehrenamtliche aufgestockt. Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschädenwurde von 2 Millionen auf 7,5 Millionen erhöht.

Ehrenamtsnadel:

Seit 2008 gibt es die Saarländische Ehrenamtsnadel, mit der Saarländerinnen und Saarländer für ehrenamtlicheas Engagement ausgezeichnet werden.

Sonderurlaub:

Das Verfahren für die Gewährung von Sonderurlaub für in der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätige (Übungsleiter, Trainer, Betreuer), der sog. "Ehrenamtsurlaub" wurde vereinfacht und beschleunigt und auf sportliche, kulturelle und gesellschaftliche Aktivitäten erweitert.

Internet-Portal

Mit der Freischaltung des Internet-Portals (Freiwilligenportal) im Jahr 2011 hat das Land sein Informations- und Serviceangebot für alle freiwillig Tätigen nachhaltig verbessert.

Ehrenamtskarte:

Zur weiteren Stärkung der Anerkennungskultur im Ehrenamt hat die Landesregierung die saarländische Ehrenamtskarte in zwei Modell-Landkreisen (Neunkirchen und Merzig-Wadern) einführen und erproben, um diese anschließend nach Möglichkeit flächendeckend zu etablieren. Mit der Ehrenamtskarte sollen ehrenamtlich Tätige, die sich in besonderem Maße für das Gemeinwohl engagieren, Vergünstigungen auf öffentliche und private Angebote erhalten. 

Bericht in der Saarbrücker Zeitung vom 22.Mai 2013:

"Berlin/Saarbrücken. Das Bundeskabinett hat auf Initiative des saarländischen Finanzministers Stephan Toscani (CDU) und seiner Unions-Amtskollegen die Erhöhung des Steuerfreibetrages für Ehrenamtliche beschlossen. Künftig sollen auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren von der verbesserten steuerlichen Anerkennung ihres Engagements profitieren, teilte Toscani mit.

Konkret sieht die Änderung, die noch vom Bundesrat beschlossen werden muss, eine Anhebung des steuerfreien Betrages bei Aufwandsentschädigungen von 175 Euro auf 200 Euro monatlich vor. Neben ehrenamtlichen Feuerwehrleuten wird diese Regelung auch anderen Ehrenamtlichen, die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen erhalten, zu Gute kommen."

Bei vielen Veranstaltungen erhalten wir immer wieder Rückfragen zur Absicherung der Vorstandsarbeit.

Unsere Experte Rene Hissler hat sich dieser Fragen angenommen und gibt jetzt Auskunft.

Wenn Sie darüber hinaus Informationsbedarf haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind auch gerne bereit, in Ihrem Verein, Ihrem Verband oder in Ihrer Gemeinde eine Informationsveranstaltung zu Steuer-, Rechts- und Versicherungsfragen durchzuführen.

Rufen Sie uns an (Tel. 0681/932611-40) oder schicken Sie uns eine Email (kontakt@pro-ehrenamt.de)

Sicherheit für den Vorstand 

Im Saarland sind fast 400 000 Menschen "freiwillig engagiert" (prozentual betrachtet der 4.Platz aller 16 Bundesländer). Mit ca 2200 Vereinen bieten die Sportvereine eine enorme Trägerfunktion für die Bereiche des Leistungs-, Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport.

Darin engagieren sich die Mitglieder in 40 000 ehrenamtlichen Positionen, davon rund 21 000 auf der Vorstandsebene und etwa 19 ooo auf der Ausführungsebene. Knapp 25 000 Positionen werden von Männern, rund 15 000 von Frauen besetzt. Im Durchschnitt ist jeder Ehrenamtliche 15,9 Stunden pro Monat für seinen Vorstand/Verein tätig. Landesweit ergibt sich daraus eine Arbeitsleistung von rund 642 000 Stunden, die in den Sportvereinen jeden Monat für gemeinwohlorientierte Zwecke gebracht wird. Daraus resultiert landesweit eine monatliche Wertschöpfung von zirka 9,6 Millionen Euro bzw. eine jährliche Wertschöpfung von rund 116 Mio Euro durch ehrenamtliches Engagement allein in Sportvereinen.