Wie fördern wir das Ehrenamt in der Schule?

Startseite Pressemeldungen Aktuell

Eine sinnvolle Lösung ist irgendwie abhanden gekommen !

Ehrenamtliche Aktivitäten bei Schülern

Auf  Intervention der Landesarbeitsgemeinschaft PRO EHRENAMT hat das Ministerium für  Bildung, Kultur und Wissenschaft mit dem 12.Oktober 2000 der Erlass über die Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit und sonstiger besonderer Aktivitäten von Schülerinnen und Schülern geändert.

Der Erlasse über die Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit und sonstiger besonderer Aktivitäten von Schülerinnen und Schülern wird wie folgt geändert:

  1. In der Überschrift werden nach dem Wort Schülern die Worte „in Zeugnissen (außer Verhaltenszeugnissen“ angefügt,
  2. als Nummer 4 wird angefügt:

Ehrenamtliche Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern in Verbänden und Vereinen mit sportlicher, kultureller, ökologischer, sozialer und politischer Zielsetzung wird auf Wunsch der Schülern oder des Schülers im Zeugnis unter Bemerkungen durch den Hinweis auf eine Bescheinigung erwähnt, die von der jeweiligen Organisation oder Stelle in eigener Verantwortung ausgestellt wird.

Als besondere schulische und außerschulische Aktivitäten werden z.B. gekennzeichnet:

Tätigkeiten in der Schülervertretung, Mitwirkung im Schulchor, Schulorchester oder Schülerband, als Mitglied einer Schulmannschaft, Teilnahme an schulischen Wettbewerben, Wahrnehmung von Aufgaben zur Förderung von bestimmten schulischen Einrichtungen (Schulbibliothek, Sammlungen), die Förderung jüngerer Mitschüler/Mitschülerinnen (z.B. Hausaufgabenbetreuung) oder die Tätigkeit als Schülerlotse in Betracht.

Angaben über besondere schulische und außerschulische Aktivitäten  . . . sind vom Klassenleiter/der Klassenleiterin zur Beschlussfassung durch die Klassenkonferenz vorzubereiten.

 Soweit – so gut oder auch nicht! 

Das war die Regelung, die wir beim Runden Tisch Ehrenamt 2000 getroffen haben.

Und siehe da: bei der neuen Zeugnis- und Versetzungsordnung für die weiterführenden Schulen suchen wir vergebens nach dieser Bestimmung.

Wir werden den Bildungsminister über die Rückschritt informieren und alles daran setzen, dass die ursprüngliche Regelung wieder eingeführt wird.

Hans Joachim Müller, Präsident

Landesarbeitsgemeinschaft PRO EHRENAMT e.V.