Vorschläge für die Entbürokratisierung des Ehrenamtes

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Konkrete Prüf- und Umsetzungsvorschläge von PRO EHRENAMT

 Bundesebene/Landesebene – Bundesratsinitiative:

·        Änderung der Besteuerungspauschale:

Erhöhung der Besteuerungspauschale von derzeit 30.678 Euro auf 40 oder 50.000 lässt 80-90% der Vereine aus der Besteuerung herausfallen und folglich Wegfall eines großen Verwaltungsaufwands.

·         Ergänzung der Liste gemeinnütziger Zwecke in § 52 der AO – Anpassung an gesellschaftlicher Entwicklungen –

Einsatz für soziale Gerechtigkeit

Einsatz für die Beachtung und Durchsetzung der Menschenrechte

Einsatz für die Gleichstellung der Geschlechter

Einsatz für den Klimaschutz

·         In § 58 AO ( steuerlich unschädlich) ist aufzunehmen,

dass die Beteiligung an der politischen Willensbildung unschädlich ist für die Gemeinnützigkeit.     

·       Streichung von Einschränkungen beim Zweck – Förderung des demokratischen Staatswesens

Verbot, kommunalpolitische Ziele zu verfolgen

·       Mindestlohn: Dokumentationspflichten für 450-Euro-Jobs minimieren

Schlußfolgerung:

Wir fordern die saarländische Landesregierung auf, zur Behandlung und Durchsetzung dieser Ziele, eine Bundesratsinitiative gemeinsam mit anderen Bundesländern zu starten.

 Landesebene Saarland:

·       Erweiterte Definition von Eigenmitteln/Eigenleistungen:

Bei der Anteils- bzw. der Fehlbetragsfinanzierung ist die Möglichkeit zu schaffen, dass ehrenamtliches Engagement des Zuwendungsnehmers (des Vereins) als Eigenanteil in den Finanzierungsplan aufzunehmen (wie bei EU-Mitteln/DHW). Zum Beispiel durch den Nachweis von Stunden, z.B. unter Zugrundelegung des Mindestlohnes in der Pflege. Das Saarland sollte dies nach dem Vorbild von NRW übernehmen bei Landes- und kommunalen Zuschüssen. Weiterhin ist der Umfang des Bürgerschaftlichen Engagements als Entscheidungsgrundlage und für die Darstellung des Eigenmittelanteils bei allen Entscheidungen hinsichtlich der Höhe von Zuschüssen zu würdigen. Als Beispiel kann hier Niedersachsen dienen, die unbare Eigenleistungen zwar nicht als zuwendungsfähig anerkennen, diese aber bei der Höhe der Förderung mitberücksichtigen. Bürgerschaftliches Engagement ist als Entscheidungsgrundlage und für die Darstellung des Eigenmittelanteils zu würdigen.

·       Erweiterung anerkennungsfähiger Ausgaben:

Die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vereins gegenüber dem Zuwendungsgeber sind neu zu definieren:
Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten (Bürokosten, Sachkosten, alle Versicherungen, auch nicht gesetzlich vorgeschriebene, Steuerberatungskosten) sind mit einer Pauschale von z.B. 5 - 10% zu berücksichtigen bei Zuwendungen der öffentlichen Hand zu berücksichtigen.

·         Änderung des Jährlichkeitsprinzips:

Es sollte ermöglicht werden, Projekte auch jahresübergreifend durchführen zu können und vor allen Dingen der Verwaltungsaufwand für Zuwendungsgeber und –nehmer drastisch zu vermindern. Folgende Maßnahmen sollten geprüft werden bzw. sind teilweise jetzt schon rechtlich anwendbar:  Nicht verbrauchte Projektmittel per Antrag für das nächste Jahr genehmigen bzw. übertragen (mit Höchstgrenzen). - Das Mittel der Verpflichtungsermächtigung stärker einsetzten, um z.B. unabhängig von Haushaltssperren, Wahlen oder globalen Minderausgaben rechtsgültige Bewilligungen aussprechen zu können. –  Mehrjährige Bewilligungen aussprechen, wie es zum Teil sowohl in der Arbeitsmarkt- als auch in der Wirtschaftsförderung möglich ist.

 Schlußfolgerung:

Wir fordern die saarländische Landesregierung auf, diese Punkte zu prüfen und umzusetzen, soweit sie im Saarland noch keine Anwendung finden.