Gebührenfreistellung beim Führungszeugnis

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Neuregelung ist ab dem 15.Oktober 2013 in Krfat

Wir haben in den letzten Wochen feststellen müssen, dass die Kosten für die Erstellung eines Führungszeugnisses für ehrenamtliche Aktivitäten in den saarländischen Städten und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt wurde.Jetzt haben wir nach einer Antwort des Städte und Gemeindetages eine autorisierte Stellungnahme, die so auch allen Städten und Gemeinden im Saarland mitgeteilt wurde.

In dem neuen Merkblatt  des Bundesamts für Justiz (15.10.2013) heißt es:

" Die Gebühren 1130 und 1131 (Anmerkung: hiermit gemeint sind die Gebühren für das Führungszeugnis nach § 30a BZRG) werden nicht erhoben, wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs.4 Nr. 2 Buchstabe d ESTG genannten Dienstes ausgeübt wird."

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist nachzuweisen.

 

Wird sind froh, dass wir in diesem Fall "Führungengszeugnis" jetzt eine einheitliche Regelung für alle saarländischen Städte und Gemeinden erreicht haben