Für das Ehrenamt zählt die Gebührenbefreiung beim Führungszeugnis

Startseite Newsletter Pressemeldungen Aktuell

Unterschiedliche Auslegung der Vorgaben

Folgender Fall ist uns geschildert worden:

In Saarlouis ist zwischen einer Schule und ehrenamtlichen Senioren aus Saarlouis eine Lesepatenschaft ins Lebengerufen worden. Da die Senioreinnen und Senioren mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, müssen Sie ein Führungszeugnis vorlegen.

Einmal haben Senioren aus der Kernstadt Saarlouis das Führungszeugnis beantragt und haben es auch sofort erhalten. Eine Dame aus dieser Lesepatengruppe ist aber in Ensdorf wohnhaft und hat dort 13 € bezahlen sollen.

Ein vergleichbarer Fall ist uns aus Homburg gemeldet worden.

Wir haben mit der Kreis- und Stadtverwaltung und der Gemeinde Ensdorf Kontakt aufgenommen und können mitteilen, dass ein erweitertes Führungszeugnis für ehrenamtliche Tätigkeiten ohne Kosten ausgestellt werden soll.

Wir werden dies auch mit dem Städte- und Gemeindetag klären, weil wir vergleichbare Regelungen für alle Gemeinden und Städte im Saarland erreichen wollen.

siehe Merkblatt