Festlegungen für das Vereins- und Stiftungsrecht

In der Corona-Krise gibt es jetzt erleichternde Regelungen

Der Bundestag hat am 25.03.2020 einstimmig einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Covid-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (BT-Drs. 19/18110) angenommen.Dieser beinhaltet auch erleichternden Reglungen im Hinblick auf das Vereins- und Stiftungsrecht:

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