"Ehrenamtlicher" Pflegebeauftragter

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Ehrenamt im Widerspruch zur Pauschale

Die Saarbrücker Zeitung hat 8.Mai 2013 gemeldet, dass der ehemalige Präsident des Landessozialgerichts, Jürgen Bender, der erste Pflegebeauftragte des Saarlandes werden soll. Der Pflegebeauftragte soll ehrenamtlich tätig sein und dafür eine Pauschale von 1000 € pro Monat erhalten. Der Pflegebauftragte soll Ansprechpartner für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegepersonal sein und dem Landtag Bericht erstatten.

Hier steht das Ehrenamt im Widerspruch zu einer pauschalen Vergütung von 1000 €.

In der SZ am 11.Mai war dann ein Leserbrief von Dieter Rust (Ensdorf) zu lesen, der das Problem auf den Punkt bringt.

"Ein pensionierter Richter stellt sein Fachwissen und seine Zeit zur Verfügung und soll ehrenamtlich Pflegebeauftragter werden? Prima! Damit hättte ich kein Problem. Hier soll aber (neben einer stattlichen Pension, die Herrn Bender zu gönnen ist) eine Entschädigung von 1000 Euro monatlich gezahlt werden. Wie bitte kann das noch ein Ehrenamt sein?  Und was ist mit denen, die seit Jahren tatsächlich für uns ehrenamtlich tätig sind? Die Politik muss ganz dringend ernsthaft darüber diskutieren und einen hauptamtlichen Pflegenbeauftragten einstellen. Sonst laufen uns diejenigen, die oft mehrere Ehrenämter gleichzeitig begleiten, auch noch davon."

Von der Definition her ist ehrenamtliche Tun immer freiwillig und unentgeltlich.

Natürlich kann der Aufwand, der im Ehrenamt anfällt (Telefongespräche, Fahrten usw.), im Ehrenamt ersetzt werden. Dazu müssen die Aufwendungen aber genau aufgelistet werden und dürfen nicht pauschal abgegolten werden.

Eine monatliche Pauschale passt nicht zu ehrenamtlicher Tätigkeit!