Das Schlagwort heißt Entbürokratisierung

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Hier konkrete Vorschläge zum Thema, die viel Entlastung bringen könnten

Die Erhöhung der Besteuerungspauschale von derzeit 30.678 Euro auf 40 oder 50.000 lässt 80-90% der Vereine aus der Besteuerung herausfallen und bedeutet folglich Wegfall eines großen Verwaltungsaufwands.

Dazu müßte man die Definition von Eigenmitteln/Eigenleistungen erweitern.

Bei der Anteils- bzw. der Fehlbetragsfinanzierung ist die Möglichkeit zu schaffen, dass ehrenamtliches Engagement des Zuwendungsnehmers (des Vereins) als Eigenanteil in den Finanzierungsplan aufzunehmen (wie bei EU-Mitteln/DHW). Zum Beispiel durch den Nachweis von Stunden, z.B. unter Zugrundelegung des Mindestlohnes in der Pflege. Das Saarland sollte dies nach dem Vorbild von NRW übernehmen bei Landes- und kommunalen Zuschüssen.

Weiterhin ist der Umfang des Bürgerschaftlichen Engagements als Entscheidungsgrundlage und für die Darstellung des Eigenmittelanteils bei allen Entscheidungen hinsichtlich der Höhe von Zuschüssen zu würdigen. Als Beispiel kann hier Niedersachsen dienen, die unbare Eigenleistungen zwar nicht als zuwendungsfähig anerkennen, diese aber bei der Höhe der Förderung mitberücksichtigen. Bürgerschaftliches Engagement ist als Entscheidungsgrundlage und für die Darstellung des Eigenmittelanteils zu würdigen.

Erweiterung der Anerkennung zuwendungsfähiger Ausgaben ist in weiteres Beispiel zur Entbürokratisierung.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vereins gegenüber dem Zuwendungsgeber müssen dabei neu zu definiert werden: Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten (Bürokosten, Sachkosten, alle Versicherungen, auch nicht gesetzlich vorgeschriebene Steuerberatungskosten) sind mit einer Pauschale von z.B. 5 - 10% bei Zuwendungen der öffentlichen Hand zu berücksichtigen.