Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist beschlossene Sache

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Der Gesetzgeber hat nachgebessert

Der Gesetzentwurf zu Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt wurde in veränderter Fassung verabschiedet. Dabei fanden die Anregungen der Verbände in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zu der Gesetzesinitiative Berücksichtigung. Die öffentlich-rechtliche Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in seiner ganzen Vielfalt bereitstellen und dabei bereits bestehende Bundesgesetze und -programme berücksichtigen. Ein Schwerpunkt soll die Stiftung insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen setzen. Zudem soll sie Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt, schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung, fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Mit Blick auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung, soll die Stiftung gemäß dem Stiftungszweck auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützen können.