Wehret den Anfängen

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EU-Sozialkommissar Andor will freiwillige Dienste in die Arbeitszeitrichtlinie einbeziehen

Eine Meldung hat Mitte April das Ehrenamt und die Freiwilligenorganisationen aufgeschreckt: Der EU-Sozialkommissar Laszlo Andor hat den Vorschlag unterbreitet, dass z.B. bei der Freiwilligen Feuerwehr die Arbeitsschutzrichtlinie Anwendung findet. Das bedeutet höchstens 48 Stunden Wochenarbeitszeit, elf Stunden Ruhe innerhalb von 24 Stunden.

Und was ist, wenn es brennt und die Feuerwehrleute dürfen nicht ausrücken, weil sie schon zuviel gearbeitet haben? Oder der ehrenamtliche Sanitäter übernimmt am Wochenende den Rettungswagen, hat aber die 48 Stunden in der Woche vorher schon abgearbeitet?

Das bringt natürlich die 24 Millionen Bundesbürger, die sich im Ehrenamt freiwillig und unentgeltlich engagieren, auf die Palme. Nirgendwo haben wir ein so dichtes Netz von Freiwilligenarbeit in Europa wie in der Bundesrepublik Deutschland. Sicherlich bestehen in den 27 Ländern der Europäischen Union unterschiedliche Vorstellungen, wie Bürger-Aufgaben geleistet werden sollen. „Die Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie würde das Ehrenamt weitgehend unmöglich machen“, heißt es bei den Feuerwehrleuten und sie haben sich massiv über diese restriktive Maßnahme beschwert. „Die EU-Arbeitszeitregeln müssen die tatsächliche Situation in den Mitgliedstaaten und den dort gegebenen Einsatzbedingungen Rechnung tragen“, sagt der Feuerwehrverband und findet natürlich die Unterstützung aller ehrenamtlichen Organisationen in der BRD.

Den großen Aufschrei aus allen Ehrenamt-Lagern hat die EU- Kommission zunächst einmal „in letzter Minute erstickt“. Für den Herbst wird aber ein Gesetzesvorschlag für die Kommission vorbereitet und  EU-Kommissar Andor hat schon angedeutet, dass er an seiner Linie festhalten will.

Und das heißt für uns: Wir Ehrenamtler müssen unsere Stimme erheben, wir müssen deutlich machen, dass das auf Zeit den Tod des Ehrenamtes bedeutet.

Weisen Sie Ihre Abgeordneten im Landtag, im Bundestag und im EU-Parlament auf diesen Missstand hin.

Erinnern wir uns: vor fünf Jahren hatte der Bundesfinanzminister geplant, die Spendenabzugsfähigkeit für ehrenamtliche Vereine und Organisationen aufzuheben.

Ein Aufschrei ging durch unsere Republik. Viele Verbände haben sich lauthals gewehrt, und kleinlaut hat Minister Steinbrück diese Anweisung zurückgenommen und sogar eins draufgesetzt, nämlich die Ehrenamt-Pauschale. Dem Minister war wohl klar geworden, wie bedeutsam das freiwillige Engagement in unserer Gesellschaft ist. Immerhin kann seit 2009 jeder Ehrenamtler 500 € pro Jahr bei seinem Finanzamt zum Abzug bringen!

Also wehret den Anfängen!