- Ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?
- Ist die Patientverfügung für den Arzt rechtlich verbindlich?
- Was tun, wenn sich Ärzte weigern, eine PV zu beachten?
- Können meine Familienangehörigen mich nicht automatisch vertreten?
- Kann ich die Patientenverfügung handschriftlich festlegen?Welche Angaben dürfen bei der PV nicht fehlen?
- Ist eine Bezeugung sinnvoll?
- Wie erfährt der Arzt im Ernstfall von der Patientenverfügung?
- All diese Fragen wird Rechtsanwalt Nicolay von der unabängigen Patientenberatung als Experte beantworten können.
Tagungsort: Mehrgenerationenhaus, Ursulinenstraße 22, 66111 Saarbrücken.
Termin: Dienstag, den 7.Mai 2013, 17 - 19 Uhr
Für eine Voranmeldung sind wir dankbar Über Tel. 0681/506-5347 (Frau Hurth) oder 0681/3799-268 (Frau Hempel) oder Email kontakt@pro-ehrenamt.de
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