Versicherungen im Ehrenamt - ein wichtiges Thema

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Vorstoß von Grünen-Chef Markus Tressel und unsere Stellungnahme

Die Saar-Grünen fordern, den Versicherungsschutz der Unfallkasse Saarland auf alle Ehrenamtliche auszuweiten. Landeschef Tressel sagte, das Land müsse ehrenamtlich Tätige schützen. Die bestehende Unfallversicherung des Landes für Ehrenamtler übernehme lediglich Heilkosten von 2000 Euro. Sie ersetze nicht den Versicherungsschutz über die Unfallkasse. Länder wie Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen bezögen Ehrenamtliche ohne Ausnahme in die Unfallkasse ein. Die Satzung der Unfallkasse Saarland solle entsprechend geändert werden.

Und das sagt unser Versicherungsexperte von PRO EHRENAMT, Rene Hissler, dazu:

Gesetzlicher Versicherungsschutz nach dem SGB VII ist grundsätzlich unbegrenzt, ob bei der Unfallkasse des Saarlandes, die für kommunale Aktivitäten zuständig ist, oder die Verwaltungsberufsgenossenschaft für fast alle Vereine oder die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege für den sozialen Bereich!

Das Bundesland Saarland hat als Ausgleich, falls die Berufsgenossenschaft sich nicht für zuständig erklärt, eine pauschale Unfallversicherung bis zu 175.000 € bei Invalidität abgeschlossen.  Hier ist der Nachteil, dass dieses nur für „gemeinnützige“ Arbeiten gilt – nicht für alle Ehrenamtler.  Der Beitrag würde sich dadurch mindestens verdoppeln. Das war 2005 den Politikern zu teuer.

(siehe auch SZ-Bericht 2017)