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Ehrenamtlichkeit und Hauptamtlichkeit - die Chemie stimmt nicht

Solange keine bürokratische Erleichterung für die Vorstandsarbeit erfolgt, werden immer weniger Menschen bereit sein - diese Verantwortung zu übernehmen.

Der Staat und seine Überregulierung wollen einerseits "Professionalität" - parallel zur Erwerbsgesellschaft - im Vereinswesen. 

Andererseits ist dies mit  reiner "ehrenamtlicher" Aktivität nicht mehr zu stemmen. Im Gegenteil es werden noch „Knüppel“ zwischen die Beine geschleudert.

Die Landesarbeitsgemeinschaft PRO EHRENAMT e.V. im Saarland stemmt sich massiv gegen diese Ungereimtheiten, fordert mehr Verantwortung, Erleichterungen und Anerkennungskultur, Qualifizierungsmaßnahmen und mehr Professionalität für das Ehrenamt. Beispiele gefällig:

Negativbeispiel 1:

Thema Steuern: - das Gährlichste - weil immer die persönliche Haftung bleibt!

Früher genügte ein einfacher Kassenbericht, um die Auflagen des Finanzamtes zu erfüllen. Heute?  In "8" verschiedenen Kategorien müssen die Einnahmen und Ausgaben bei gemeinnützigen Organisationen deklariert werden. Das darf aber nicht in selbst gestrickten Excel-Tabellen erfolgen, sondern soll mit dem Kontorahmen Nr 49 erfolgen.

Negativbeispiel 2:

Ein Wanderverein hat 800 € Einnahme aus Mitgliederbeiträgen. Er macht  1.800 € Gewinn im Jahr aus dem Getränkeverkauf der Wanderhütte, verliert dadurch die Gemeinnützigkeit mit der Begründung: überwiegend wirtschaftlich tätig.

Die Folgen: keine Spenden, keine steuerfreie Auszahlungen an die Wanderführer, Anmeldungen als Minijobber mit den Zwangsabgaben von 31,4% usw. !

Das sind Tatsachen, die das Vorstandsamt so schwer machen.

Negativbeispiel 3:

Thema Satzung

Die jährlichen Veränderungen der Gesetzestexte betreffen auch Vereinssatzungen. Im Moment sind ca 70% der Satzungen nicht angepasst.

Grund: die Vorstände "merken" die Veränderungen nicht. z.B. fehlen Aussagen zu Datenschutz, zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Vergütungsanspruch, Schiedsordnung etc.

Negativbeispiel 4:

Thema Kostenerstattung

Statt einem einfachen Freibetrag für alle Ehrenamtliche einzurichten - ähnlich des Arbeitnehmerfreibetrages, wurde mit dem Ehrenamtsstärkungsgesetz eine "monetäre" Möglichkeit geschaffen, die fast alle Vereine, Behörden und Institutionen ihre finanziellen Grenzen aufzeigen. Bis zu 720 € für jede (n) ehrenamtlich Tätigen wurden im EStG § 3, Nr 26a  zugesprochen.

Kommunen, Kirchen und viele Organisationen verweigern die Anerkennung - das führt zu Unmut und Verdruß. Kommt dazu, dass diese Regelung in der Satzung verankert sein muss.

Negativbeispiel 5:

Thema Verantwortung

Auch mit der Ergänzung des § 31a BGB bleiben die Vorstände in der persönlichen Verantwortung, wenn es um Steuern- und Sozialversicherung geht.

Negativbeispiel 6:

Thema Versicherungen

Wußten sie, dass alle HelferInnen gesetzlich und ohne Beitrag über die gesetzliche Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen versichert sind? Aber: der gewählte Vorstand muss sich "freiwillig" bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft anmelden, um diesen Versicherungsschutz zu erhalten. Dafür wird ein symbolischer Beitrag von 3,20 € pro Vorstandsmitglied erhoben. Und das ist nur bei einer von den vielen Berufsgenossenschaften so...alle anderen bieten den Schutz ebenfalls kostenfrei.  Wer soll da durchblicken??

Solange keine bürokratische Erleichterung für die Vorstandsarbeit erfolgt, werden immer weniger bereit sein - diese Verantwortung zu übernehmen