Sorgenvolle Blicke der Ehrenamtler schauen in die Zukunft

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Strukturförderung - Entbürokratisierung - Augenhöhe - Rahmenbedingungen - Verfassung -

LAG schaut nach vorne

Vision 1:

Weltweit zertrümmern Populisten die alte politische Ordnung. Die liberale Demokratie wird mehr und mehr durch eine Scheindemokratie ersetzt. Wir müssen uns mehr denn je für Presse- und Meinungsfreiheit, Vielfalt und Bürgerengagement einsetzen. Nur durch die Stärkung und Erweiterung der Bürgerbeteiligung an der Gestaltung des politischen Lebens kann Populismus von einzelnen verhindert werden. Deshalb wünschen wir uns, dass die Politik die Bürger stärker in gesellschaftliches Entscheidungsprozesse einbindet und mit Ihnen auf Augenhöhe diskutiert.

Der ehrenamtlich Engagierte darf nicht als Bittsteller angesehen werden, sondern als gleichberechtigter Gesprächspartner. Der ehrenamtlich Engagierte ist derjenige, der das Ohr am Menschen am Nächsten hat. Er erkennt die Probleme vor Ort frühzeitigund oftmals als Erster.

Die Politik hat die Rahmenbedingungen zu schaffen und Steuermittel, die sie von den Bürgern bekommen hat, hierfür einzusetzen.

Vision 2:

Wir wünschen uns eine Stärkung der Bürgergesellschaft und des Ehrenamtlichen Engagements durch eine Verankerung des Ehrenamtes als Staatsziel in der saarl. Verfassung. Positive Beispiele sind die Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und jetzt Hessen. Das Ehrenamt, in dem die Menschen sich frei entfalten können, ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält.

Ehrenamt schafft sinnstiftendes Handeln und schützt vor Populismus. Ehrenamt stärkt den sozialen Zusammenhalt, gerade in einer Welt der Unübersichtlichkeit und dem zunehmenden Verlust an Vorbildern wie z.B. in der Kirche, in der Politik und bei den sogenannten Eliten der Industrie. Ehrenamt ist mehr denn je in unserer globalisierten Welt tragendes Element einer liberalen Demokratie.

Deshalb soll es als Staatsziel in die Verfassung.

Vision 3:

Die LAG ist eine landesweite tätige Organisation. Sie ist tätig für alle Vereine und alle Ehrenamtler. Sie ist und war der Initiator der Ehrenamtsbörsen, die wir heute in allen Landkreisen haben, sie ist und war der Initiator der Freiwilligenkarte für alle Ehrenamtler in unseren Landkreisen, für den landesweiten Versicherungsschutz, für den Förderpreis, für das Dankeschönfest, für die Aufnahme des Ehrenamtes in das Bildungsfreistellungsgesetz im Saarland und für viele weitere Initiativen und Projekte.

Deshalb benötigen wir jetzt eine klar definierte Ehrenamtsstrukturförderung für die LAG aus Landes- und/oder Lotteriemitteln. Als deutliches Signal des Landes an alle Ehrenamtler, dass trotz des Sündenfalls der Dachorganisation des Sports im Saarland das Land hinter dem Ehrenamt steht und die LAG weiterhin ihre fruchtbare Arbeit für unser Land fortsetzen kann.

Vision 4:

Wir wünschen uns, dass nach Worten jetzt endlich Taten folgen. Seit Jahren spricht man von der Entbürokratisierung des Ehrenamtes.

Wir haben konkrete Vorschläge:

·       Erhöhung der Besteuerungspauschalevon derzeit 30.678 Euro auf 40 oder 50.000 lässt 80-90% der Vereine aus der Besteuerung herausfallen und folglich Wegfall eines großen Verwaltungsaufwands.

·       Erweiterte Definition von Eigenmitteln/Eigenleistungen

Bei der Anteils- bzw. der Fehlbetragsfinanzierung ist die Möglichkeit zu schaffen, dass ehrenamtliches Engagement des Zuwendungsnehmers (des Vereins) als Eigenanteil in den Finanzierungsplan aufzunehmen (wie bei EU-Mitteln/DHW). Zum Beispiel durch den Nachweis von Stunden, z.B. unter Zugrundelegung des Mindestlohnes in der Pflege. Das Saarland sollte dies nach dem Vorbild von NRW übernehmen bei Landes- und kommunalen Zuschüssen. Weiterhin ist der Umfang des Bürgerschaftlichen Engagements als Entscheidungsgrundlage und für die Darstellung des Eigenmittelanteils bei allen Entscheidungen hinsichtlich der Höhe von Zuschüssen zu würdigen. Als Beispiel kann hier Niedersachsen dienen, die unbare Eigenleistungen zwar nicht als zuwendungsfähig anerkennen, diese aber bei der Höhe der Förderung mitberücksichtigen. Bürgerschaftliches Engagement ist als Entscheidungsgrundlage und für die Darstellung des Eigenmittelanteils zu würdigen.

·       Erweiterung der Anerkennung zuwendungsfähiger Ausgaben

Die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vereins gegenüber dem Zuwendungsgeber sind neu zu definieren:
Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten (Bürokosten, Sachkosten, alle Versicherungen, auch nicht gesetzlich vorgeschriebene, Steuerberatungskosten) sind mit einer Pauschale von z.B. 5 - 10% zu berücksichtigen bei Zuwendungen der öffentlichen Hand zu berücksichtigen.

 Saarbrücken im Januar 2019