Sind ehrenamtliche tätige Menschen gut versichert?

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Eine wichtige Frage am Tag des Ehrenamtes

Jährlich am 05.12., dem Tag des Ehrenamtes, wird international der Einsatz von bürgerschaftlich Engagierten gewürdigt. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG weist in diesem Zusammenhang auf den Unfallversicherungsschutz hin. Denn viele bürgerschaftlich Engagierte wissen nicht, ob und wie sie bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert sind. Der Unfallversicherungsschutz ist im Ehrenamt besonders vielfältig: Ein Kirchenchormitglied ist gesetzlich unfallversichert, der ehrenamtliche Schiedsrichter oder der Schriftführer eines Fastnachtsvereins hingegen nicht. Für diese hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung geschaffen.

Das Wichtigste zum gesetzlichen Versicherungsschutz im Ehrenamt in Kürze:  ·        Für viele ehrenamtlich Tätige besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Rahmen ihres Engagements. Wer sich ehrenamtlich z. B. in der Kirche oder im Bildungswesen engagiert, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt z. B. für Ministranten, Mitglieder des Kirchenchors, gewählte Elternvertreter und ehrenamtlich Lehrende.

·        Ein anderer Teil der ehrenamtlich Tätigen ist nicht automatisch gesetzlich unfallversichert, wie z. B. beauftragte Ehrenamtsträger in einem Heimatverein oder gewählte Kassen- oder Platzwarte im Sportverein. Sie können sich bei der VBG versichern und sich auf www.vbg.de/ehrenamt direkt bei der Unfallversicherung melden oder Sie nehmen mit PRO EHRENAMT Kontakt auf, die erldigen das für Sie.

Am 9.Dezember 2013 veranstaltet PRO EHRENAMT mit seinem Experten Rene Hissler einen Termin zum Thema "Versichert - ja,aber wie?"

Tel. 0681/3799-264, Fax 0681/3799-269, Email lag@pro-ehrenamt.de

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