Neue Anerkennungskultur im Saarland

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Bürgerschaftliches Engagement

Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat am Dienstag vor der Landespressekonferenz die neue Ehrenamtskarte des Saarlandes vorgestellt. Sie unterzeichnete mit Cornelia Hoffmann-Bethscheider, Landrätin des Landkreises Neunkirchen, und Daniela Schlegel-Friedrich, Landrätin des Landkreises Merzig-Wadern, Kooperationsvereinbarungen auf zunächst zwei Jahre. Mit der Karte haben Inhaberinnen und Inhaber Anspruch auf Vergünstigungen des Landes und auf Angebote dieser beiden Modell-Landkreise.

„Unser Land lebt davon, dass sich Menschen freiwillig und ehrenamtlich einsetzen: für andere Menschen, für die Umwelt, im sozialen und kulturellen Bereich, im Sport und auf vielen anderen Gebieten“, sagt Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer, „alle, die sich in dieser Form engagieren, verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung. Ohne sie wäre unser Land ärmer und kälter.“ Den Menschen, die sich besonders stark ehrenamtlich engagieren, möchte die saarländische Landesregierung in einer besonderen Form danken: mit der saarländischen Ehrenamtskarte. „Die Karte ist Zeichen der Anerkennung für alle, die sich für das Gemeinwohl einsetzen“, sagt die Ministerpräsidentin und freut sich darüber, dass zwei Landkreise die Ehrenamtskarte im Jahr 2013 einführen werden.

Der Landkreis Neunkirchen wurde im Ehrenamtsatlas des PROGNOS-Instituts mit einer weit überdurchschnittlichen Ehrenamtsquote bewertet. „Mehr als 50 Prozent der Bevölkerung sind freiwillig bürgerschaftlich engagiert“, sagt Landrätin Hoffmann-Bethscheider, „ich bin stolz auf die Menschen in unserer Region, die sich für ihre Mitmenschen, ihre Heimat und ihre Umwelt engagieren. Ich hoffe, dass wir viele Partner gewinnen können und dass die Ehrenamtskarte landesweit Schule macht.“

Fast 1500 Vereine, viele Initiativen und unzählbare Einzelpersonen üben im Landkreis Merzig-Wadern ein Ehrenamt aus. „Mit großer Leidenschaft erfüllen viele Ehrenamtler aus unserem Landkreis wichtige gesellschaftliche Aufgaben und Herausforderungen wie Integration von Randgruppen, Prävention im Gesundheitsbereich, Schaffung von sozialer Wärme und Nähe sowie das Gefühl der Zusammengehörigkeit. Dieses Engagement ist von unschätzbarem Wert und verdient Anerkennung.“

Die Karte im Scheckkartenformat erhalten ehrenamtlich Tätige, die sich in Vereinen, Verbänden, Organisationen oder freien Initiativen überdurchschnittlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Ehrenamtskarte erhält, wer:

·    seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen ehrenamtlich tätig ist,

·    sich mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert,

·    für sein ehrenamtliches Engagement kein Entgelt oder Honorar erhält,

·    Inhaber der Jugendleiter-Card („Juleica“) ist.

Neben den vielfältigen Angeboten der bereits eingeführten „FreizeitCARD“ genießen die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte bei folgenden Landeseinrichtungen ermäßigten Eintritt:

·    Das Saarländische Staatstheater gewährt allen Karteninhabern 50 Prozent Ermäßigung. Ausgenommen sind Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Premieren und Musicals.

·    Die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz gewährt in ihren Häusern einen ermäßigten Eintritt (rund 30 Prozent), wobei jedes Museum durch die Kooperation mit der „FreizeitCARD“ einmal während der Gültigkeitsdauer der CARD kostenlos besucht werden kann.  

·    Das Weltkulturerbe Völklinger Hütte gewährt allen Karteninhabern einen ermäßigten Eintritt von rund 20 Prozent, wobei - wie oben bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz beschrieben - durch die Kooperation mit der „FreizeitCARD“ ein Besuch während der Laufzeit der CARD kostenlos ist.

Die Ehrenamtskarte wird zunächst in den beiden Modell-Landkreisen Merzig-Wadern und Neunkirchen erprobt und soll danach sukzessive auf alle Kreise und den Regionalverband Saarbrücken ausgedehnt werden. Derzeit existieren in zehn der 16 Bundesländer entsprechende Karten.

Kooperationspartner der Ehrenamtskarte ist die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) „Pro Ehrenamt“.  

Die Karte kann beantragt werden bei der zuständigen Stelle des Landkreises oder mittels eines Formulars im Internet.