Lebensmittelrecht und Hygienevorschriften

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Die Sommerzeit kommt und es werden im Saarland die Feste gefeiert

Nun ist es bald wieder soweit und die Zeit der Sommer-, Vereins- und Straßenfeste beginnt. Dabei müssen die Veranstalter im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicher stellen, dass einwandfreie Speisen und Getränke in Verkehr gebracht und die Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Kenntnis und Einhaltung der aktuell gültigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist deshalb besonders wichtig. Die Ehrenamtbörse im Regionalverband Saarbrücken informiert Sie über die Rahmenbedingungen, die beim Verkauf von Lebensmitteln bei öffentlichen Veranstaltungen eingehalten werden müssen. Worauf muss ich achten? – Was muss ich erfüllen? – Was darf ich?  Diese Fragen beantworten Ihnen  Hygieneinspekteur Michael Ruppenthal von  der Abteilung Gesundheitsschutz des Gesundheitsamtes am Dienstag, 15. Mai 2012 um 1 8.00 Uhr im Medienraum des Gesundheitsamtes,   Stengelstraße 10, EG.   Diese Veranstaltung findet  dank der Unterstützung durch die Sparkasse Saarbrücken statt und ist kostenfrei.   Auskunft und Anmeldung in der Ehrenamtbörse, Tel. 0681/506-5347; Email: marianne.hurth@rvsbr.de.