LAG PRO EHRENAMT hat konkrete Vorschläge

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Entbürokratisierung des Ehrenamtes soll endlich umgesetzt werden

Die Diskussion um die Entbürokratisierung des Ehrenamtes, mit dem Ziel die Vereine vom Verwaltungsaufwand zu befreien, ist nicht neu, sondern gibt es schon seit Jahren.

Die LAG PRO EHRENAMT will jetzt Taten sehen und unterbreitet konkrete Vorschläge, die vom Saarland direkt umgesetzt und/oder auf Bundesebene angeschoben werden können. Mal vehementer, mal aussichtsloser wurden Versuche gestartet, alles etwas zu vereinfachen.

Es ist viel geredet worden, jetzt soll die Umsetzung kommen.

Wir haben konkrete Vorschläge:

  • Erhöhung der Besteuerungspauschale von derzeit 30.678 Euro auf 40 oder 50.000 lässt 80-90% der Vereine aus der Besteuerung herausfallen und folglich Wegfall eines großen Verwaltungsaufwands.
  • Erweiterte Definition von Eigenmitteln/Eigenleistungen

Bei der Anteils- bzw. der Fehlbetragsfinanzierung ist die Möglichkeit zu schaffen, dass ehrenamtliches Engagement des Zuwendungsnehmers (des Vereins) als Eigenanteil in den Finanzierungsplan aufzunehmen (wie bei EU-Mitteln/DHW). Zum Beispiel durch den Nachweis von Stunden, z.B. unter Zugrundelegung des Mindestlohnes in der Pflege. Das Saarland sollte dies nach dem Vorbild von NRW übernehmen, bei Landes- und kommunalen Zuschüssen. Weiterhin ist der Umfang des Bürgerschaftlichen Engagements als Entscheidungsgrundlage und für die Darstellung des Eigenmittelanteils bei allen Entscheidungen hinsichtlich der Höhe von Zuschüssen zu würdigen. Als Beispiel kann hier Niedersachsen dienen, die unbare Eigenleistungen zwar nicht als zuwendungsfähig anerkennen, diese aber bei der Höhe der Förderung mitberücksichtigen. Bürgerschaftliches Engagement ist als Entscheidungsgrundlage und für die Darstellung des Eigenmittelanteils zu würdigen.

  • Erweiterung der Anerkennung zuwendungsfähiger Ausgaben

Die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vereins gegenüber dem Zuwendungsgeber sind neu zu definieren: Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten (Bürokosten, Sachkosten, alle Versicherungen, auch nicht gesetzlich vorgeschriebene, Steuerberatungskosten) sind mit einer Pauschale von z.B. 5 - 10% zu berücksichtigen bei Zuwendungen der öffentlichen Hand zu berücksichtigen.

  •  Änderung des Jährlichkeitsprinzips

Es sollte ermöglicht werden, Projekte auch jahresübergreifend durchführen zu können und vor allen Dingen der Verwaltungsaufwand für Zuwendungsgeber und –nehmer drastisch zu vermindern. Folgende Maßnahmen sollten geprüft werden bzw. sind teilweise jetzt schon rechtlich anwendbar:   Nicht verbrauchte Projektmittel per Antrag für das nächste Jahr genehmigen bzw. übertragen (mit Höchstgrenzen). - Das Mittel der Verpflichtungsermächtigung stärker einsetzten, um z.B. unabhängig von Haushaltssperren, Wahlen oder globalen Minderausgaben rechtsgültige Bewilligungen aussprechen zu können. –  Mehrjährige Bewilligungen aussprechen, wie es zum Teil sowohl in der Arbeitsmarkt- als auch in der Wirtschaftsförderung möglich ist.