Koalitionsvertrag: Grünes Licht für Stiftungsrechtsreform

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Mehr Rechtsklarheit, Flexibilität und Transparenz

Gute Nachrichten für Stiftungen in politisch bewegten Zeiten. Die Stiftungsrechtsreform ist Teil des Koalitionsvertrages: "Zudem werden wir das Stiftungsrecht auf der Grundlage der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht ändern" (Zeile 5.550 – 5.552), heißt es im zwischen Union und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag. Ein Erfolg für den Bundesverband Deutscher Stiftungen und seine Mitglieder. Kommt die Schwarz-Rote-Regierung zustande, können sich Stiftungen auf eine umfassende Modernisierung des Stiftungsrechtes bereits in dieser Legislaturperiode einstellen.
Das geplante Gesetz  verspricht auf Basis der im September 2016 vorgestellten Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe mehr Rechtsklarheit, Flexibilität und Transparenz für die deutschen Stiftungen. 
"Die Reformvorschläge zeigen die erfolgreiche Themenanwaltschaft des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, seiner Gremien und Mitgliedsstiftungen. Auf dem Weg zu dieser Stiftungsrechtsreform war und ist der Verband wichtiger Begleiter, Ansprechpartner und Agendatreiber", erläutert Felix Oldenburg, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.