Ich kann jederzeit aus einem Ehrenamt aussteigen

Aktuelles Mühlenviertel Presse Verein Veranstaltungen Newsletter Startseite Pressemeldungen Aktuell Facebook Team_LAG Ehrenamtbörsen

Der Dank für freiwilliges und unentgeltliches Engagement ist unermesslich

Welche Pflichten bringt ein freiwilliges Engagement mit sich?

Früher galt: Wer sich einmal bei einem Verein oder Verband engagiert hatte, der bekam sehr schnell viel Arbeit aufgehalst – und viele Menschen schreckte dies zunächst vor einem ehrenamtlichen Engagement ab. „Dieses Bild aber ändert sich“, sagt Wouters. Viele Organisationen arbeiten daran, das Ehrenamt „zu entkrampfen“. Es gebe inzwischen zahlreiche Varianten und Modelle – von einem Tag Kurzzeit-Engagement bis hin zu einem Jahr Vollzeittätigkeit. Wer sich für eine längere Zeit verpflichtet, erhält in der Regel eine Tätigkeitsvereinbarung als eine Art vertragliche Absicherung für beide Seiten. In dieser Vereinbarung werden zumeist die Verpflichtungen festgehalten, ebenso wie etwaige Aufwandentschädigungen und Versicherungsdetails.

Gibt es weitere Vorteile für freiwillige Helferinnen und Helfer?

„Der Großteil der Menschen, die sich freiwillig engagieren, wollen für Ihre Dienste gar kein Geld“, sagt Gerlinde Wouters. Vielen ist der Dank der Allgemeinheit schon Anerkennung genug. Daneben bieten allerdings  weitere kleinere und größere Zeichen der Dankbarkeit: darunter fallen zum Beispiel steuerfrei Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter. Zudem bieten einige Kommunen Vorteile wie zum Beispiel Vergünstigungen beim Eintritt im Zoo oder Theater oder Bücherei, andere geben Rabatthefte heraus, mit denen sie günstiger einkaufen können. In Bayern und andere Bundesländern erhalten freiwillige Helferinnen und Helfer eine Ehrenamtskarte, mit der man bei Partnern in der Industrie, Handwerk, Dienstleistungen Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann. Im Saarland gibt es die EhrenamtsCard auch, mit tollen Angeboten zu touristischen Angeboten im ganzen Saarland.

Kann man auch wieder aus einem Engagement aussteigen?

Ja. Ein Ehrenamt kann jederzeit beendet werden, sagt Wouters. „Salopp gesagt gilt: Sie haben eine Kündigungsfrist von einer Viertelstunde.“ Will man sich zurückziehen, sollte man sich idealerweise rechtzeitig an die zuständige Anspechperson der Organisation wenden, damit diese genug Zeit hat, einen Ersatz zu suchen und zu finden.

Süddeutsche Zeitung vom 28.September 2022 (Autor: Tim Uhlendorf)

 
© 2011 PRO EHRENAMT > Startseite > Pro Ehrenamt > Aktuelles