Förderung des Ehrenamts: neuer Anlauf aus Bayern und NRW

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Gesetzesvorhaben werden nach lauthalsen Protesten vorbereitet

Der Aufruf und der Druck auf Bundestagsabgeordneten auszuüben, scheint von Erfolg gekrönt.

Nordrhein-Westfalen und Bayern planen einen neuen Anlauf, ein „Ehrenamtsstärkungsgesetz“ auf den
Weg zu bringen.
Diese Initiative hat das Ziel, den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die
Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro anzuheben. Außerdem soll die Umsatzgrenze,
ab der wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bei gemeinnützigen Vereinen erst besteuert werden,
von 35.000 Euro auf 45.000 Euro steigen.
Das haben die Finanzminister Füracker (Bayern) und Lienenkämper (NRW) erklärt.