Ehrenamtskarte für die Feuerwehrleute

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Diskussion um die Vergabe-Richtlinien

Es ist eine Diskussion entbrannt über die Vergabe-Richtlinien für die Ehrenamtskarte im Saarland. Die Arbeitsgruppe, die die Ehrenamtskarte vorbereitet und geplant hat, schlägt in den Vergabe-Richtlinien u.a. vor, dass die Ehrenamtskarte nur an "Ehrenamtler" vergeben wird, also an Menschen die freiwillig und unentgeltlich tätig sind. So ist bundesweit die Definition des Ehrenamtes. Bei vergleichbaren Ehrenamtskarten oder Ehrenamts-Pässen in anderen Bundesländern wird das auch so gehandhabt.

Wenn pauschale Vergütungen gezahlt werden, kann man nicht mehr vom Ehrenamt sprechen. Bei der Feuerwehr ist durch eine Richtlinie geregelt, dass viele Feuerwehrleute - wenn auch geringe, z.B. 100 € pro Monat - Pauschalen erhalten.

Dies darf man allerdings nicht verwechseln mit tatsächlichem Aufwandsersatz  wie z.B. Fahrtkosten, Telefongespräche oder Briefmarken. Diese Kosten müssen aber aufgelistet und bis auf den letzten Cent nachgewiesen werden und können dann auch bezahlt werden.

Bei einer pauschalen monatlichen Auszahlung entspricht dies nicht den "ehrenamtlichen" Vorgaben!

Im Landkreis Neunkirchen ist jetzt eine Diskussion über die Vergabe der Ehrenamtskarte an Feuerwehrleute entbrannt. Landrätin Hoffmann-Bethscheider hat den Wunsch geäußert, dass die Feuerwehrleute auch die Chance zur Ehrenamtskarte haben.

siehe Bericht in der SZ