Der Mindestlohn ist seit dem 1.Januar 2017 neu geregelt

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Beim Einsatz in ehrenamtlichen Gruppierungen wichtig

Beachten Sie, dass sich der gesetzliche Mindestlohn und damit auch der Mindestlohn nach dem saarl. Tariftreugesetz zum 01.01.2017 auf 8,84 € pro Std. erhöht.

Die Prämie für Arbeitsverhältnisse für Langzeitarbeitslose kann nur ausgezahlt werden, wenn die Stundenlöhne ihrer Beschäftigten, für die eine Prämie gewährt wurde, ab dem 01.01.2017 auf mindestens 8,84 € pro Std. erhöht wird.

Dies gilt für alle Prämien unabhängig davon, wann der Beginn des Arbeitsverhältnisses war.

Freundliche Grüße

Im Auftrag

Marita Kuhn, Referat C/3 Arbeitsmarktförderung

Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken

Tel.: 0681/501-3309, Fax: 0681/501-3302