Beachten Sie, dass sich der gesetzliche Mindestlohn und damit auch der Mindestlohn nach dem saarl. Tariftreugesetz zum 01.01.2017 auf 8,84 € pro Std. erhöht.
Die Prämie für Arbeitsverhältnisse für Langzeitarbeitslose kann nur ausgezahlt werden, wenn die Stundenlöhne ihrer Beschäftigten, für die eine Prämie gewährt wurde, ab dem 01.01.2017 auf mindestens 8,84 € pro Std. erhöht wird.
Dies gilt für alle Prämien unabhängig davon, wann der Beginn des Arbeitsverhältnisses war.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Marita Kuhn, Referat C/3 Arbeitsmarktförderung
Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
Tel.: 0681/501-3309, Fax: 0681/501-3302