Das Ehrenamt soll in der Verfassung verankert werden

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Initiative aus Hessen macht den saarländischen Ehrenamtlern Mut

Am 5. Dezember ist der internationale Tag des Ehrenamtes. Da wird an diesem Tag viel Positives und Löbliches über das freiwillige Engagement der Bürger zu hören sein. Nicht nur an diesem Tag, sondern auch an vielen Sonntagen werden die Tätigkeiten und Leistungen der Menschen anerkannt, geschätzt und gepriesen. Ein paar Beispiele: „Ehrenamt ist unbezahlbar“ oder „ohne das Ehrenamt ist unsere Gesellschaft ärmer und kälter“ oder „das Ehrenamt ist der Kitt in unserer Gesellschaft“.  

Wie ernst werden diese Aussagen genommen? 

„Der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl genießt den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und der Gemeindeverbände“, so steht es seit Neuestem in der hessischen Landesverfassung. Vorausgegangen war eine Volksabstimmung, in der 89,0 %  der Hessen mit ja gestimmt haben. Gleichzeitig hat Hessen seinen Ehrenamt-Etat um 700.000 € erhöht, um den neuen Aufgaben gerecht zu werden. Auch in Rheinland-Pfalz ist die Ehrenamtförderung für den neuen Haushalt um 400.000 € erweitert worden. In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und jetzt zuletzt Hessen ist das Ehrenamt als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen worden.

Damit verfolgt man das Ziel, eine dauerhafte und nachhaltige Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement zu fördern, die Menschen für das Thema zu sensibilisieren und ihren Einsatz angemessen zu würdigen. 

Es darf die Frage gestellt werden, warum diese Gedanken bisher im Saarland nicht Platz gegriffen haben. Die Dachorganisation des Ehrenamtes im Saarland, die Landesarbeitsgemeinschaft PRO EHRENAMT, hat sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt und will in diese Richtung einen Vorstoß wagen. Dazu müssen alle gesellschaftlichen Gruppen, alle ehrenamtlichen Gruppierungen aus Kultur, Natur, Sport, Politik, Gewerkschaften, Umwelt, Kirche, Soziales, Selbsthilfegruppen mit einbezogen werden.

Warum dieser Vorstoß jetzt?

„Ehrenamt als Staatsziel setzt Richtlinien für politische Handeln und nimmt einen höheren Stellenwert in unserem Rechtssystem ein. Ehrenamtliche Tätigkeiten helfen sowohl dem Gemeinwohl wie dem Individuum. Die soziale, politische und kulturelle Bedeutung des Ehrenamtes ist groß und wird unter besonderen Schutz gestellt. Der Staat, die Gemeinde, die Gemeindeverbände sind durch das neue Staatsziel stärker verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten ehrenamtliche Tätigkeiten zu fördern und zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für Bürgerengagement zu verbessen.“ So lautet die Begründung für den Gesetzentwurf in Hessen.

 

Diese Formulierung trifft den Kern des freiwilligen und unentgeltlichen Engagements überall in der Bundesrepublik Deutschland, auch im Saarland. Dazu sollten wir uns bekennen. 

Wir wünschen die Aufnahme des Ehrenamtes in die Verfassung.

SZ-Bericht

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