Sind Sie in Ihrem Ehrenamt richtig versichert?!

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Wie groß das soziale Engagement und der Gemeinschaftssinn in einem Bundesland sind, lässt sich leicht an der Zahl der ehrenamtlich engagierten Menschen messen. In Nordrhein-Westfalen stellen sage und schreibe sechs Millionen Bürger einen Teil ihrer Freizeit kostenlos in den Dienst des Gemeinwesens. Das ehrenamtliche Engagement reicht von der Alten- und Kinderbetreuung über die Mitarbeit bei privat organisierten Tafeln für Obdachlose bis hin zur Hilfe in einem der zahlreichen gemeinnützigen Vereine wie auch bei Hilfs- und Rettungsorganisationen. Doch das gut gemeinte Engagement kann in einer Katastrophe enden, wenn zum Beispiel der eingetragene Verein nicht ausreichend versichert ist. Zahlreiche im Vereinsregister eingetragene Vereine und ehrenamtlich Engagierte haben nie daran gedacht, dass im Rahmen ihrer Tätigkeit zum Beispiel ein Unfall passieren kann, bei dem Dritte zu Schaden kommen.

Die Katastrophe von Latrop: Vierzehn verletzte Wanderer und ein Verein ohne Versicherung

Latrop, ein kleiner Ort im Sauerland, kann mit Fug und Recht behaupten, das Dorf der Ehrenamtler zu sein. Beinahe alle Einwohner des 150 Seelen zählenden Dörfchens engagieren sich ehrenamtlich in einem der sieben Vereine. Gemeinschaftlich hatten die Dorfbewohner eine neue Holzbrücke für Wanderer in einem abgelegenen Waldstück gebaut. Dann vergaßen sie diese Brücke. Nach zehn Jahren waren die schweren Holzbalken morsch. Eine Seniorenwandergruppe aus Erndtebrück wollte gerade über die Brücke, als das selbst gezimmerte Bauwerk zusammenbrach. Vierzehn Wanderer wurden teils schwerstverletzt. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ermittelte und machte den Latroper Verkehrsverein, für den die Ehrenamtler aus Latrop die Brücke gebaut hatten, verantwortlich. Der Schaden war hoch: 180.000 Euro Forderungen der Krankenkassen und Rettungsdienste sowie eine Klage wegen 14-facher Körperverletzung samt Strafe über 6.000 Euro hatte man den beiden ehrenamtlichen Vorständen des Verkehrsvereins zugestellt. Jetzt erst erinnerte man sich im Verkehrsverein, dass man vor Jahren an der Haftpflichtversicherung gespart hatte. Auch der Vorstand war nicht versichert. Neben vielen Verletzten und negativer Schlagzeilen in der Presse drohte nun auch noch die finanzielle Katastrophe. Zwei Ehrenamtler aus Latrop baten die Landesregierung um Hilfe. Den größten Teil des Schadens übernahm daraufhin die Nordrhein-Westfälische Landesversicherung fürs Ehrenamt.

Worauf ehrenamtlich Engagierte und Vereine achten müssen

Die Vereinsversicherung – ein Muss für jeden eingetragenen Verein!
Jeder, der sich in einem Verein ehrenamtlich engagiert, sollte genau wissen und gegebenenfalls prüfen lassen, ob der eingetragene Verein entsprechend seiner Satzung ausreichend abgesichert ist. Dies gilt insbesondere für alle Funktionsträger eines Vereins. Der Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände e. V. berät Vereine, wie sie die passende Absicherung zusammenstellen, und erklärt, welche Versicherungen wichtig oder überflüssig sind. Aufgrund der ohnehin komplizierten Rechtssituation und fortlaufend geänderter Rechtsprechung ist es für Laien kaum möglich, selbst einen auf die Vereinssatzung passenden und effektiven Versicherungsschutz herauszufinden.

Die wichtigste Vereinsversicherung ist die Haftpflichtversicherung!
René Hissler, Experte vom Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände e. V. Berlin, über Versicherungsfragen im Ehrenamt: „Ein Verein sollte eine Vereinshaftpflichtversicherung haben. Aber tatsächlich als Vereinshaftpflichtversicherung und nicht, wie wir es sehr oft finden, eine Betriebshaftpflicht. Für jeden Verein ist die Vereinshaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung. Abgesichert werden in der Vereinshaftpflichtversicherung der Vorstand, die Mitglieder und alle Beauftragten (Helfer, Anmerkung der Redaktion) sowie alle Aktivitäten des Vereins. Von daher muss der Vereinsvorstand darauf achten, dass die Vereinshaftpflicht alle Risiken beinhaltet. Was satzungsgemäß gemacht wird, dass muss abgesichert sein.“

Ehrenamtlicher Vorstand und Funktionsträger müssen extra abgesichert werden
Neben der Vereinshaftpflichtversicherung sollten sich die gewählten ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands unbedingt zusätzlich über die zuständige Berufsgenossenschaft absichern. Die Berufsgenossenschaft sichert Arbeitsunfälle im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit für eingetragene gemeinnützige Vereine ab. Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, muss im Einzelfall erfragt werden. René Hissler dazu: „Man kann sagen: Zu 90 Prozent sind die Vereine bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft angesiedelt, und da sollte der Vorstand angemeldet werden. Die Kosten betragen für jedes Vorstandmitglied nur 2,73 Euro pro Jahr – also ein symbolischer Beitrag.“

Welchen Vorteil hat der Eintrag ins Vereinsregister bei Haftungsfragen?
So wie beispielsweise eine GmbH im Handelsregister eingetragen wird, können Vereine sich in das Vereinsregister eintragen lassen. Darin stehen die Organe des Vereins und wer den Verein nach außen vertritt. Nur eingetragene Vereine können das finanzielle Haftungsrisiko im Fall eines Schadens auf das Vereinsvermögen beschränken.

Bei einem nicht eingetragenen Verein können sich Geschädigte, die zum Beispiel im Rahmen einer Veranstaltung einen Schaden erleiden, ihre Ansprüche an jedes Vereinsmitglied stellen, wenn in der Satzung keine Haftungsbegrenzung steht.

Wie sind Ehrenamtler versichert, die sich auf privater Ebene engagieren?
Ehrenamtler, die ihr Engagement nicht über einen Verein ausüben, sind in NRW über die Landeshaftpflichtversicherung für das Ehrenamt abgesichert, sofern ihr Engagement gemeinnützigen Zwecken dient. Nun ist das allerdings so eine Sache mit der rechtssicheren, eindeutigen Definition, welche Tätigkeit tatsächlich einen gemeinnützigen Zweck erfüllt. Außerdem springt die Landesversicherung in vielen Fällen zweitrangig ein, wenn zum Beispiel kein anderer Versicherungsschutz besteht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Versicherungen darüber streiten, wer zuständig ist. Deshalb empfiehlt René Hissler vom Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände e. V.: „Die private Vorsorge ist sehr wichtig. Und gerade für das Ehrenamt ist die private Vorsorge die wichtigste Absicherung, weil ich mich nicht darauf verlassen kann, dass ein anderer (Versicherer, Anmerkung der Redaktion) den entsprechenden Versicherungsschutz bietet.“

Buchtipp:

  • Silvia Bartodziej
    Vereinsrecht
    Kohlhammer, 2012
    ISBN 9783170223011
    Preis: 19,80 Euro

Rene Hissler: Ehrenamt und Versicherungen, Band 30 der Schriftenreihe der Landesarbeitsgemeinschaft PRO EHRENAMT e.V. (Saarland), Preis 5 Euro, Bestellzettel

Autor:

Guido Lauterbach