Diskussion um die Ehrenamtskarte

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Nach welchen Kriterien wird die Ehrenamtskarte vergeben?

Nach den Vorstellungen von Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider sollen auch die Hilfsorganisationen wie Feuerwehr, DRK und THW von der Ehrenamtskarte profitieren.

Bisher sind wegen ginringer Pauschalvergütungen diese Hilfsverbände von der Ehrenamtskarte ausgeschlossen. In den Bedingungen für die Vergabe der Ehrenamtskarte steht nämlich, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

  • Fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtliche Tätigkeit
  • Fünf Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit
  • Kein Entgelt und kein Honorar für ehrenemtliches Engagement

Die "Gretchenfrage" ist immer, wie das Ehrenamt definiert wird. Ehrenamt heißt immer freiwilliges und unentgeltliches Engagement. Dort, wo Honorar gezahlt gezahlt wird, also Fußballtrainer oder Chorleiter, können wir nicht mehr von einem Ehrenamt sprechen.

Aufwandsersatz für nachgewiesener Leistungen (wie Fahrtkosten, Briefmarken, Telefongebühren) können gezahlt werden, wenn sie einzeln nachgewiesen werden. Es darf aber nicht über eine Pauschale pro Monat abgegolten werden, wie es derzeit bei den Hilfsverbänden geschieht.

Die Ehrenamtskarte wurde zu Beginn des Jahres in den Landkreisen Neunkirchen und Merzig-Wadern eingeführt, die anderen Landkreise bzw. der Regionalverband sollen im Jahr 2014 nachfolgen.

Diese grundsätzliche Frage für die Ehrenamtskarte muss aber geklärt werden. Der DRK-Mitarbeiter, der für seine Tätigkeit monatlich 100 € pauschal erhält, zählt der jetzt zum Ehrenamt, ja oder nein!

In der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe müssen die Landesregierung, die Landkreise, die Landesarbeitsgemeinschaft PRO EHRENAMT und der Landesjugendring darüber eine Entscheidung treffen.

Flyer-NK