Jetzt ist es amtlich: Steuererleichterungen für das Ehrenamt

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Bundestag und Bundesrat stärken das Ehrenamt

Zwei Tage nach dem Bundestag hat am 18. Dezember 2020 auch der Bundesrat zahlreichen neuen Regeln im Steuerrecht zugestimmt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Vereine und Ehrenamtliche werden gestärkt - auch dies eine langjährige Forderung des Bundesrates: Die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.

Gemeinnützige Organisationen dürfen zudem im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb  einen Steuerfreibetrag von 45.000 Euro (früher 35.000 €) anrechnen lassen.

Bis zu einem Betrag von 300 Euro ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich.