Pro Ehrenamt - Versicherungen

Worauf ehrenamtlich Engagierte und Vereine achten müssen

Die Vereinsversicherung – ein Muss für jeden eingetragenen Verein!
Jeder, der sich in einem Verein ehrenamtlich engagiert, sollte genau wissen und gegebenenfalls prüfen lassen, ob der eingetragene Verein entsprechend seiner Satzung ausreichend abgesichert ist. Dies gilt insbesondere für alle Funktionsträger eines Vereins. Der Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände e. V. berät Vereine, wie sie die passende Absicherung zusammenstellen, und erklärt, welche Versicherungen wichtig oder überflüssig sind. Aufgrund der ohnehin komplizierten Rechtssituation und fortlaufend geänderter Rechtsprechung ist es für Laien kaum möglich, selbst einen auf die Vereinssatzung passenden und effektiven Versicherungsschutz herauszufinden.

Die wichtigste Vereinsversicherung ist die Haftpflichtversicherung!
René Hissler, Experte vom Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände e. V. Berlin, über Versicherungsfragen im Ehrenamt: „Ein Verein sollte eine Vereinshaftpflichtversicherung haben. Aber tatsächlich als Vereinshaftpflichtversicherung und nicht, wie wir es sehr oft finden, eine Betriebshaftpflicht. Für jeden Verein ist die Vereinshaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung. Abgesichert werden in der Vereinshaftpflichtversicherung der Vorstand, die Mitglieder und alle Beauftragten (Helfer, Anmerkung der Redaktion) sowie alle Aktivitäten des Vereins. Von daher muss der Vereinsvorstand darauf achten, dass die Vereinshaftpflicht alle Risiken beinhaltet. Was satzungsgemäß gemacht wird, dass muss abgesichert sein.“

Die wichtigste Vereinsversicherung ist die Haftpflichtversicherung!

René Hissler, Experte vom Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände e. V. Berlin, über Versicherungsfragen im Ehrenamt: „Ein Verein sollte eine Vereinshaftpflichtversicherung haben. Aber tatsächlich als Vereinshaftpflichtversicherung und nicht, wie wir es sehr oft finden, eine Betriebshaftpflicht. Für jeden Verein ist die Vereinshaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung. Abgesichert werden in der Vereinshaftpflichtversicherung der Vorstand, die Mitglieder und alle Beauftragten (Helfer, Anmerkung der Redaktion) sowie alle Aktivitäten des Vereins. Von daher muss der Vereinsvorstand darauf achten, dass die Vereinshaftpflicht alle Risiken beinhaltet. Was satzungsgemäß gemacht wird, dass muss abgesichert sein.“

 

Ehrenamtlicher Vorstand und Funktionsträger müssen extra abgesichert werden
Neben der Vereinshaftpflichtversicherung sollten sich die gewählten ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands unbedingt zusätzlich über die zuständige Berufsgenossenschaft absichern. Die Berufsgenossenschaft sichert Arbeitsunfälle im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit für eingetragene gemeinnützige Vereine ab. Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, muss im Einzelfall erfragt werden. René Hissler dazu: „Man kann sagen: Zu 90 Prozent sind die Vereine bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft angesiedelt, und da sollte der Vorstand angemeldet werden. Die Kosten betragen für jedes Vorstandmitglied nur 4,70 Euro pro Jahr (Stand 2023) – also ein symbolischer Beitrag.“

Welchen Vorteil hat der Eintrag ins Vereinsregister bei Haftungsfragen?
So wie beispielsweise eine GmbH im Handelsregister eingetragen wird, können Vereine sich in das Vereinsregister eintragen lassen. Darin stehen die Organe des Vereins und wer den Verein nach außen vertritt. Nur eingetragene Vereine können das finanzielle Haftungsrisiko im Fall eines Schadens auf das Vereinsvermögen beschränken.

Bei einem nicht eingetragenen Verein können sich Geschädigte, die zum Beispiel im Rahmen einer Veranstaltung einen Schaden erleiden, ihre Ansprüche an jedes Vereinsmitglied stellen, wenn in der Satzung keine Haftungsbegrenzung steht.

Wie sind Ehrenamtler versichert, die sich auf privater Ebene engagieren?
Ehrenamtler, die ihr Engagement nicht über einen Verein ausüben, sind in NRW über die Landeshaftpflichtversicherung für das Ehrenamt abgesichert, sofern ihr Engagement gemeinnützigen Zwecken dient. Nun ist das allerdings so eine Sache mit der rechtssicheren, eindeutigen Definition, welche Tätigkeit tatsächlich einen gemeinnützigen Zweck erfüllt. Außerdem springt die Landesversicherung in vielen Fällen zweitrangig ein, wenn zum Beispiel kein anderer Versicherungsschutz besteht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Versicherungen darüber streiten, wer zuständig ist. Deshalb empfiehlt René Hissler vom Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände e. V.: „Die private Vorsorge ist sehr wichtig. Und gerade für das Ehrenamt ist die private Vorsorge die wichtigste Absicherung, weil ich mich nicht darauf verlassen kann, dass ein anderer (Versicherer, Anmerkung der Redaktion) den entsprechenden Versicherungsschutz bietet.“

Oft merken ehrenamtlich engagierte Menschen gerade in der Projektarbeit allerdings erst im Schadensfall, dass kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Deshalb hat die saarländische Landesregierung eine Sammel-Haftpflicht- und Sammel-Unfallversicherung für ehrenamtlich und freiwillig Tätige im Saarland abgeschlossen. In der Regel sind Ehrenamtliche durch Träger – Sportverein, Kulturverein, Wohlfahrtsverband, Feuerwehr etc. – versichert.

Die Ehrenamtsversicherung des Landes zielt auf diejenigen, die in meist rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppen und Projekten tätig und oft nicht in erforderlichem Maß dafür versichert sind. Wer sich freiwillig in seiner Freizeit für die Jugend einsetzt, alte und kranke Menschen betreut oder wer sich um Naturschutz kümmert, der sollte hinreichend abgesichert sein.

Weitere Informationen zur Ehrenamtsversicherung des Saarlandes sind auf der Website des Saarlandes (saarland.de) zu finden.


Ausdrucken  Fenster schließen